дата ответа: 10.12.2024
Man benötigt eine Erlaubnis des Nachbarn oder eine offizielle Genehmigung, wenn man fremdes Grundstück oder öffentliche Flächen beanspruchen will. Mangels einer Vereinbarung wäre das unbefugtes Betreten (ulovlig ferdsel) oder Eingriff ins fremde Eigentum. Man kann eine Dienstbarkeit (servitutt) vereinbaren oder bei der Kommune eine zeitweilige Baugenehmigung für provisorische Baustraßen beantragen. Bei Verweigerung muss man eine alternative Zufahrt organisieren. Zwangsweise Enteignung ist ein aufwendiges Verfahren und nur bei großer öffentlicher Interesse möglich.