дата ответа: 21.11.2024
In eierseksjonsloven oder borettslagsloven (je nach Eigentumsform) sind Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt. Bei Eigentumswohnungen (eierseksjon) darf man seine Einheit grundsätzlich vermieten, doch kann es Beschränkungen in der Hausordnung oder Gemeinschaftsregeln geben, z.B. hinsichtlich Lärm, Zweckbestimmung. In manchen Gemeinschaften gibt es Belegungsvorschriften oder Zeitlimits für Kurzzeitvermietung. Gänzlich verbieten darf die Gemeinschaft es selten, aber sie kann Auflagen erlassen, um Ruhestörungen oder häufigen Mieterwechsel zu vermeiden. Bei Genossenschaftswohnungen (borettslag) kann eine Genehmigung der Genossenschaft nötig sein. Lies die Satzung gründlich.