Wann endet der Mietvertrag, wenn der Mieter stirbt?
- 21.11.2024
Ich besitze eine Eigentumswohnung in Norwegen. Die Wohnanlage hat ein gemeinsames Regelwerk. Kann mir die Gemeinschaft verbieten, zu vermieten?
In eierseksjonsloven oder borettslagsloven (je nach Eigentumsform) sind Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt. Bei Eigentumswohnungen (eierseksjon) darf man seine Einheit grundsätzlich vermieten, doch kann es Beschränkungen in der Hausordnung oder Gemeinschaftsregeln geben, z.B. hinsichtlich Lärm, Zweckbestimmung. In manchen Gemeinschaften gibt es Belegungsvorschriften oder Zeitlimits für Kurzzeitvermietung. Gänzlich verbieten darf die Gemeinschaft es selten, aber sie kann Auflagen erlassen, um Ruhestörungen oder häufigen Mieterwechsel zu vermeiden. Bei Genossenschaftswohnungen (borettslag) kann eine Genehmigung der Genossenschaft nötig sein. Lies die Satzung gründlich.
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