dato for svaret: 21.11.2024
Arbeitszeitkonten sind zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung geregelt sind. Damit kann man Plus- und Minusstunden ansammeln. Der Arbeitgeber kann jedoch nicht einseitig die Arbeitszeit beliebig variieren, ohne den Rahmen vertraglich zu klären. Werden mehr Minusstunden angeordnet, als das System vorsieht, oder sollen Beschäftigte überlange Pluszeiten aufbauen, kann dies unzulässig sein. Wichtig sind Höchstgrenzen laut Arbeitszeitgesetz und ein Zeitausgleich, der fair erfolgt. Einseitige Anordnung einer massiven Arbeitszeitreduzierung kann bei fehlender vertraglicher Grundlage nicht erzwingbar sein.