дата ответа: 21.11.2024
Wenn dein Hauptvertrag nicht ausdrücklich eine Nebentätigkeit verbietet, darfst du grundsätzlich einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Allerdings darf diese nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber stehen, und sie darf weder deine Hauptleistungspflichten beeinträchtigen noch gesetzliche Ruhezeiten verletzen. Häufig verlangen Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen, dass man den Arbeitgeber informiert. Eine generelle Vorab-Erlaubnis kann verlangt werden, jedoch darf der Arbeitgeber sie nur verweigern, wenn berechtigte betriebliche Interessen oder gesundheitliche Gründe dagegen sprechen (Arbeitszeitgesetz).