дата ответа: 11.01.2025
Gemäß norwegischem Recht sind medizinische Eingriffe grundlegend an die Einwilligung des Patienten gebunden. Ist der Patient einwilligungsunfähig (z.B. bewusstlos) und ist eine Probenentnahme dringend nötig, um Gesundheit oder Leben zu retten, kann der Arzt aus Notstandslage handeln. Auch bei Verdacht auf strafbare Handlung (z.B. Blutalkoholmessung durch die Polizei) können andere Gesetze eine Blutabnahme regeln. Im medizinischen Alltag gilt: Liegt ein Notfall vor, darf das Behandlungsteam so handeln, wie es dem mutmaßlichen Willen des Patienten und dem Schutz seines Lebens entspricht. Nach Aufwachen muss der Patient informiert werden. Es gelten strenge Dokumentationspflichten, damit kein Missbrauch geschieht.