дата ответа: 30.10.2024
Nach MiFID II (EU-Finanzmarktrichtlinie) und Wertpapierhandelsgesetz müssen Banken und Finanzdienstleister umfassend über Kosten und Provisionen aufklären. Eine Bank darf also nicht mehr einfach Provisionszahlungen verschleiern. Es gibt Transparenzpflichten hinsichtlich Ausgabeaufschlägen, Bestandsprovisionen und Verwaltungskosten. In der Anlageberatung sollen Interessenkonflikte offengelegt werden. Der Kunde soll klar sehen, wer was verdient. Verstößt eine Bank gegen diese Informationspflichten, kann das zu Schadensersatzansprüchen und aufsichtsrechtlichen Sanktionen führen.