дата ответа: 18.11.2024
Die Kinderfürsorgebehörde (Barnevernet) muss zustimmen, wenn ein Pflegekind dauerhaft das Land verlassen soll, da das Kind unter Schutz steht und der Platz meist im nationalen Kontext bewilligt ist. Pflegeeltern können nicht eigenständig die Entscheidung treffen, das Kind ins Ausland zu verlegen. Barnevernet prüft, ob das im Sinne des Kindeswohls vertretbar ist oder ob man eine neue Pflegefamilie im Inland sucht. Häufig ist ein Umzug ins Ausland kompliziert, da norwegische Behörden die Aufsicht verlieren. Nur in Sonderfällen und mit klaren Garantien im neuen Land kann eine Erlaubnis erteilt werden. Andernfalls wird das Kind einer anderen Pflegefamilie zugewiesen.