дата ответа: 12.11.2024
Grundsätzlich sind invasive Pflegemaßnahmen ein Eingriff in die körperliche Integrität und bedürfen Einwilligung. Wehrt sich ein entscheidungsfähiger Patient aktiv gegen Katheterisierung, darf das Pflegepersonal nicht einfach erzwingen. Nur wenn der Betroffene nicht mehr einwilligungsfähig ist, z.B. in Dementenz oder akuter Bewusstlosigkeit, und die Maßnahme medizinisch notwendig, kann das Personal handeln. Bei psychisch bedingtem Widerstand kann eine Zwangsmaßnahme im Rahmen psychischer Gesundheitsfürsorge angewandt werden, falls das nach psykisk helsevernloven gerechtfertigt ist. Im Normalfall müssen Pflegekräfte den Patienten aufklären und seine Zustimmung einholen, sonst drohen rechtliche und ethische Konsequenzen.