дата ответа: 03.12.2024
Bei Ferienwohnungen oder kurzfristigen Vermietungen handelt es sich eher um Beherbergungsverträge als um reguläre Mietverhältnisse nach Husleieloven. Daher greifen die meisten Bestimmungen des Wohnrechts (z.B. Kündigungsschutz, Mietobergrenzen) nicht. Kurzzeitvermietungen unterliegen eher dem Reiserecht oder allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Auch kann das Kommunale Bußgeld drohen, wenn man eine Wohnhauswohnung systematisch als Ferienwohnung nutzt und damit Vorschriften der Kommune oder Eigentümergemeinschaft verletzt. Prüfe, ob du eine Genehmigung brauchst, insbesondere in Städten mit knappen Mietwohnungen.