дата ответа: 05.11.2024
Die Eheschließung mit dem Vater des Kindes macht dich nicht automatisch zur rechtlichen Mutter oder Erbin des Kindes. Man kann das Stiefkind adoptieren, wenn die Voraussetzungen (Zustimmung des leiblichen Elternteils oder Entzug seiner Rechte) erfüllt sind. Erst dann hast du eine Eltern-Kind-Beziehung mit Erb- und Unterhaltspflichten. Willst du dein Stiefkind begünstigen, kannst du ein Testament verfassen. Ohne Adoption hat das Kind kein gesetzliches Erbrecht an dich, denn du bist nicht biologischer oder rechtlicher Elternteil. Umgekehrt erbt das Kind deines Partners ihn normal und dich nur, wenn du es adoptierst oder testamentarisch festlegst.