дата ответа: 29.10.2024
Das traditionelle Bankgeheimnis wurde in Deutschland weitgehend durch zahlreiche Meldepflichten und Auskunftsansprüche staatlicher Stellen aufgeweicht. Finanzämter, Sozialbehörden und Strafverfolgungsbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen Kontenabrufe durchführen, um Daten zu erhalten, z.B. bei Verdacht auf Steuerhinterziehung. Banken sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet. Zwar sind Bankmitarbeiter weiterhin zur Verschwiegenheit verpflichtet, doch auf gesetzlichen Anordnungen basierende Datenauskünfte müssen sie leisten. Die DSGVO und das Kreditwesengesetz setzen dennoch Grenzen, sodass willkürliche Datenweitergabe nicht erlaubt ist.