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	Kommentarer til: Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?	</title>
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		Av: Svaret på spørsmålet		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Svaret på spørsmålet]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Nov 2024 07:17:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Während einer vereinbarten Probezeit kann der Arbeitgeber in der Regel mit verkürzter Frist kündigen, zum Beispiel zwei Wochen. Das Kündigungsschutzgesetz greift meist erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und einer Unternehmensgröße über zehn Vollzeit-Mitarbeitende. In der Probezeit ist die Hürde für eine Kündigung geringer, da kein allgemeiner Kündigungsschutz besteht. Dennoch sind Diskriminierungsverbote (AGG) gültig – man darf also nicht wegen Geschlecht, Herkunft etc. gekündigt werden. Aber eine Begründung braucht der Arbeitgeber nicht unbedingt in der Probezeit, sofern das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Während einer vereinbarten Probezeit kann der Arbeitgeber in der Regel mit verkürzter Frist kündigen, zum Beispiel zwei Wochen. Das Kündigungsschutzgesetz greift meist erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und einer Unternehmensgröße über zehn Vollzeit-Mitarbeitende. In der Probezeit ist die Hürde für eine Kündigung geringer, da kein allgemeiner Kündigungsschutz besteht. Dennoch sind Diskriminierungsverbote (AGG) gültig – man darf also nicht wegen Geschlecht, Herkunft etc. gekündigt werden. Aber eine Begründung braucht der Arbeitgeber nicht unbedingt in der Probezeit, sofern das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist.</p>
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