дата ответа: 08.01.2025
Grundsätzlich hängt ein Dienstwagen oder ein Firmenhandy von den betrieblichen Regelungen oder dem Arbeitsvertrag ab. Ein genereller Anspruch besteht nicht. Nur wenn der Arbeitgeber sie systematisch vergleichbaren Mitarbeitern gewährt, kann eine Ungleichbehandlung vorliegen. Etwa wenn alle Außendienstler einen Dienstwagen bekommen, aber du als Außendienstlerin nicht. Dann könnte das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Du müsstest zeigen, dass du in gleichartiger Position bist und ohne sachlichen Grund benachteiligt wirst. Eine bloße Erwähnung, dass andere Abteilungen das haben, ist nicht zwangsläufig Diskriminierung, wenn dort andere Arbeitsbedingungen gelten.