дата ответа: 11.12.2024
Raucherpausen sind keine bezahlten Pausen. Der Arbeitgeber kann sie verbieten oder verlangen, dass Arbeitnehmer ausstechen. Gesetzlich sind nur die Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben. Freiwillige Raucherpausen zählen in der Regel nicht als Arbeitszeit, es sei denn, der Betrieb hat eine besondere Regelung. Nichtraucher haben keinen Nachteil, weil Raucher in der Regel diese Pausen nacharbeiten müssen oder sie als unbezahlte Auszeiten gelten. Ein genereller Anspruch auf 'Raucherpause' existiert nicht.