dato for svaret: 06.01.2025
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einmalige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen unzulässig sein können, wenn sie nicht auf individuell vereinbarte Leistungen, sondern pauschal erhoben wurden (Urteile von 2014). Solche Gebühren sind als laufende Kosten, die die Bank für ihre eigenen Verwaltungsaufgaben erhebt, anzusehen. Man kann rückwirkend bis zu 10 Jahre diese Gebühren zurückfordern, wobei die genaue Verjährungssituation zu prüfen ist. Wenn deine Bank also eine 'Bearbeitungsgebühr' verlangt hat, solltest du den Vertrag prüfen lassen und ggf. einen Erstattungsanspruch geltend machen.