дата ответа: 08.12.2024
Arbeitnehmer in Minijobs sind arbeitsrechtlich nicht ausgeschlossen von betrieblichen Altersvorsorgesystemen. Hat der Betrieb eine Entgeltumwandlung oder einen Tarifvertrag mit Betriebsrente, kannst auch du teilnehmen. Der Arbeitgeber kann sich jedoch auf Regelungen stützen, wenn die Betriebsrente erst ab einer bestimmten Stundenanzahl gewährt wird. Das muss allerdings sachlich gerechtfertigt sein. Entgeltumwandlung kann man meist immer machen, indem ein Teil des Lohns in eine betriebliche Rente fließt. Man muss den Chef ansprechen, ob und wie das umgesetzt wird, da es auch Verwaltungskosten geben kann.