дата ответа: 24.12.2024
Die barnetrygd wird an den Erziehungsberechtigten ausgezahlt, unabhängig davon, ob ein Stiefelternteil vorhanden ist. Sie hängt nicht an der Person des Stiefelternteils. Allerdings kann ein Stiefelternteil beim NAV Pflegeverantwortung geltend machen, wenn das Kind in seinem Haushalt lebt und er es großzieht. Trotzdem bleibt meist der leibliche Elternteil der Zahlungsempfänger der staatlichen Leistung. Nur wenn das Stiefkind offiziell adoptiert wird, hat der Stiefelternteil eine rechtliche Gleichstellung. Daneben kann bei Getrenntleben eine neue Aufteilung beantragt werden, falls das Kind im Haushalt des Stiefelternteils wohnt. Letztlich entscheidet NAV anhand der tatsächlichen Betreuungsverhältnisse.