дата ответа: 02.11.2024
Ein Verein haftet, wenn ihm eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen wird, also beispielsweise Mängel im Trainingsgelände oder gravierende Fahrlässigkeit beim Ablauf. Bei normalem Sportunfall trägt man das allgemeine Risiko selbst. Viele Vereine haben eine Sportversicherung für angemeldete Mitglieder, aber beim Probetraining könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Wenn du als Gast ausdrücklich eingeladen wurdest, kann es dennoch eine Abdeckung geben, je nach Verbandsversicherung. Ob Schadensersatzansprüche bestehen, hängt davon ab, ob der Verein unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte. Andernfalls bleibt es dein Eigenrisiko. Man klärt das meist über die NIF-Kollektivversicherung, falls der Verein dort angeschlossen ist, oder man muss privat klagen. Die Erfolgsaussichten sind unterschiedlich, denn beim Sport besteht immer ein gewisses Verletzungsrisiko.