дата ответа: 06.01.2025
Das hängt davon ab, ob du Weisungsgebundenheit, Eingliederung und eine gewisse Abhängigkeit hast. Viele Crowdworker gelten als freie Dienstleister, aber Gerichte haben bereits in Einzelfällen entschieden, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegen kann. Lässt sich nachweisen, dass du de facto wie ein Arbeitnehmer behandelt wirst (feste Vorgaben, Zeitlimits, kein Verhandlungsspielraum), kann das Arbeitsrecht greifen. Dann hättest du Anspruch auf Urlaub, Kündigungsschutz etc. Das ist häufig eine schwierige Einzelfallprüfung, da Plattformen versuchen, 'Selbständigkeit' formal festzulegen. Notfalls klärt ein Gericht den Status.