дата ответа: 20.01.2025
Nein, wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag dazu existiert, kann dein Arbeitgeber das nicht einseitig abändern. Er müsste den Betriebsrat in Verhandlungen einbinden und eine Änderung der Vereinbarung beschließen. Einseitige Kürzungen verstoßen gegen das Mitbestimmungsrecht. Falls es nur eine betriebliche Übung ohne schriftliche Vereinbarung ist, kann der Chef versuchen, durch eine 'Änderungsmitteilung' die Praxis zu beenden, aber das ist oft rechtlich angreifbar. Einmal etablierte Rechte kann man nicht ohne weiteres widerrufen.