дата ответа: 08.12.2024
Das Konsesjonsgesetz (Konsesjonsloven) verlangt in manchen ländlichen Gebieten eine behördliche Genehmigung (Konsesjon), um Grundstücke oder Häuser zu erwerben, insbesondere wenn es sich um landwirtschaftliche Flächen oder Wald handelt. Ziel ist, dass die Nutzung im Einklang mit regionalen Interessen bleibt und nicht brachliegt. Für normale Wohnimmobilien in städtischen Gebieten ist meist keine Konsesjon erforderlich. Die Kommune kann aber Ausnahmen festlegen (boplikt – Wohnpflicht). Man muss prüfen, ob man die Immobilie selbst bewohnen oder verpachten darf. Wer unsicher ist, kontaktiert das Gemeindeamt, um Konsesjonserfordernisse zu klären.