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	Kommentarer til: Kann der Verwaltungsrat die Geschäftsadresse ins Ausland verlagern?	</title>
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		Av: Svaret på spørsmålet		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Svaret på spørsmålet]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Dec 2024 04:03:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wird der tatsächliche Verwaltungssitz ins Ausland verlegt, kann das kompliziert sein, weil norwegische Rechtspersönlichkeit an den Satzungssitz in Norwegen gebunden ist. Eine Auswanderung in ein anderes Land kann eine grenseoverskridende fusjon (grenzüberschreitende Verschmelzung) oder Umwandlung erfordern. In vielen Fällen muss man das norwegische AS auflösen oder umwandeln und im neuen Land eine Gesellschaft gründen. Ob man einfach die Geschäftsleitung verlegt, ohne die Gesellschaft formal abzumelden, könnte zu steuerlichen und rechtlichen Problemen führen. Das norwegische Recht akzeptiert nicht, dass ein AS dauerhaft im Ausland geführt wird, wenn es formell in Norwegen registriert ist. Man muss also die Gesetze beider Staaten beachten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird der tatsächliche Verwaltungssitz ins Ausland verlegt, kann das kompliziert sein, weil norwegische Rechtspersönlichkeit an den Satzungssitz in Norwegen gebunden ist. Eine Auswanderung in ein anderes Land kann eine grenseoverskridende fusjon (grenzüberschreitende Verschmelzung) oder Umwandlung erfordern. In vielen Fällen muss man das norwegische AS auflösen oder umwandeln und im neuen Land eine Gesellschaft gründen. Ob man einfach die Geschäftsleitung verlegt, ohne die Gesellschaft formal abzumelden, könnte zu steuerlichen und rechtlichen Problemen führen. Das norwegische Recht akzeptiert nicht, dass ein AS dauerhaft im Ausland geführt wird, wenn es formell in Norwegen registriert ist. Man muss also die Gesetze beider Staaten beachten.</p>
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