дата ответа: 01.01.2025
Banken haben grundsätzlich das Recht zur ordentlichen Kündigung eines Girokontovertrags, sofern das AGB-konform geschieht und keine gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen (z.B. Basiskonto-Verpflichtung) greifen. Meist bestehen Vertragsklauseln, die eine Kündigung mit angemessener Frist (z.B. zwei Monate) ohne Angabe von Gründen erlauben. Allerdings darf die Bank nicht diskriminierend handeln oder gesetzeswidrig. Beim Basiskonto gibt es strengere Regeln, weil jedermann ein Konto zur Grundversorgung haben soll. Kommt es zu einer willkürlichen Kündigung, kann man sich an den Banken-Ombudsmann wenden.