дата ответа: 07.11.2024
Ja, bei Kreditverträgen mit vertraglich vereinbarter Nachbesicherungsklausel oder wenn die Beleihungsgrenze überschritten wird, kann die Bank eine Besicherung verlangen. Sinkt der Immobilienwert stark und das Verhältnis von Darlehen zu Objektwert verschlechtert sich, kann die Bank eine zusätzliche Sicherheit (z.B. Bürgschaft, andere Assets) einfordern, um das Ausfallrisiko zu verringern. Weigerst du dich, könnte sie den Kredit kündigen oder die Konditionen verschlechtern. Lies den Darlehensvertrag genau; ohne solche Klauseln ist eine Nachbesicherung nicht automatisch durchsetzbar.