dato for svaret: 11.12.2024
Grundsätzlich sind Kommunen verpflichtet, notwendige Pflegedienstleistungen zu liefern, selbst wenn der Patient schwieriges Verhalten zeigt. Allerdings muss kein Personal sich gefährlichen Situationen aussetzen. Kommt es zu verbaler oder physischer Aggression, kann der Dienst Schutzmaßnahmen fordern oder man sucht nach einer Alternative (z.B. Pflegeheim, anderes Personal). Ganz verweigern darf die Kommune die Versorgung nicht, sofern du pflegebedürftig bist. Aber das Personal kann Sicherheitsvorkehrungen einleiten, etwa Hausbesuche nur zu zweit. Bleibt aggressives Verhalten bestehen, kann man gerichtlich klären, wie man Hilfe leistet, ohne dass Pflegende gefährdet werden. Höflichkeit erleichtert jedoch die Zusammenarbeit.