Kann ein Sportler sein Gesicht als ‘Marke’ eintragen lassen?
- 26.12.2024
Man liest in US-Verträgen ‘work made for hire’. Gibt’s das hier auch?
In Norwegen bleibt das Urheberrecht grundsätzlich beim Schöpfer. „Work for hire“ kennt man in US-Recht, wo der Auftraggeber als Urheber zählt. Im norwegischen Gesetz existiert dieser Ansatz nicht. Allerdings kann man vertraglich umfangreiche Nutzungsrechte abtreten, so dass der Auftraggeber faktisch alle wirtschaftlichen Verwertungsrechte erhält. Doch der Urheberstatus an sich bleibt beim Schöpfer. Man kann nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte (z.B. Recht auf Namensnennung) gänzlich verkaufen. Also es gibt kein 1:1 Pendant zu US-„work for hire“. In der Praxis ähneln Auftragsproduktionen diesem Modell, indem man via Vertrag dem Auftraggeber exklusive Verwertung einräumt. Das norwegische Recht bewahrt jedoch immer den Schöpferstatus.
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