дата ответа: 13.01.2025
Das Ehegesetz in Norwegen (Ekteskapsloven) sieht vor, dass eine Ehewohnung nicht ohne Zustimmung des anderen Ehegatten veräußert oder belastet werden darf, selbst wenn formell nur einer im Grundbuch steht. Denn die Ehewohnung wird besonders geschützt. Bei gemeinsamem Besitz (felleseie) oder Eheverträgen kann es abweichen, aber meist braucht man die Zustimmung des Ehepartners. Verstöße führen zu Anfechtungen des Kaufvertrags. Das dient dem Schutz der familiären Wohnsituation. Ist es ein reines Investitionsobjekt, nicht die 'Ehewohnung', kann es anders aussehen, aber bei Unsicherheit empfiehlt es sich, eine notarielle Einigung oder Ehegattenzustimmung einzuholen.