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	Kommentarer til: Kann ein Ehegatte in Norwegen das Haus allein verkaufen, wenn es zum Ehevermögen gehört?	</title>
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		Av: Svaret på spørsmålet		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Svaret på spørsmålet]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jan 2025 06:44:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Ehegesetz in Norwegen (Ekteskapsloven) sieht vor, dass eine Ehewohnung nicht ohne Zustimmung des anderen Ehegatten veräußert oder belastet werden darf, selbst wenn formell nur einer im Grundbuch steht. Denn die Ehewohnung wird besonders geschützt. Bei gemeinsamem Besitz (felleseie) oder Eheverträgen kann es abweichen, aber meist braucht man die Zustimmung des Ehepartners. Verstöße führen zu Anfechtungen des Kaufvertrags. Das dient dem Schutz der familiären Wohnsituation. Ist es ein reines Investitionsobjekt, nicht die &#039;Ehewohnung&#039;, kann es anders aussehen, aber bei Unsicherheit empfiehlt es sich, eine notarielle Einigung oder Ehegattenzustimmung einzuholen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Ehegesetz in Norwegen (Ekteskapsloven) sieht vor, dass eine Ehewohnung nicht ohne Zustimmung des anderen Ehegatten veräußert oder belastet werden darf, selbst wenn formell nur einer im Grundbuch steht. Denn die Ehewohnung wird besonders geschützt. Bei gemeinsamem Besitz (felleseie) oder Eheverträgen kann es abweichen, aber meist braucht man die Zustimmung des Ehepartners. Verstöße führen zu Anfechtungen des Kaufvertrags. Das dient dem Schutz der familiären Wohnsituation. Ist es ein reines Investitionsobjekt, nicht die &#8216;Ehewohnung&#8217;, kann es anders aussehen, aber bei Unsicherheit empfiehlt es sich, eine notarielle Einigung oder Ehegattenzustimmung einzuholen.</p>
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