Wer bekommt die tägliche Pflege des Kindes, wenn die Eltern unverheiratet sind?
- 12.11.2024
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, einer will Bilder ins Netz stellen, der andere nicht.
Nach norwegischem Recht sind beide sorgeberechtigte Elternteile für das Kind verantwortlich, einschließlich Persönlichkeitsrechte. Veröffentlichen von Fotos kann das Recht auf Privatsphäre berühren. Ist ein Elternteil strikt dagegen, sollte man sich darüber austauschen, ob das Kindeswohl beeinträchtigt wird. Eine gesetzliche Vorschrift verbietet es nicht ausdrücklich, doch könnte bei Streit ein Gericht entscheiden, dass man solche Veröffentlichungen unterlassen muss, wenn es dem Kind schaden könnte. Generell empfiehlt das Datatilsynet (Datenschutzaufsicht), Fotos von Kindern im Netz vorsichtig und mit beiderseitiger Zustimmung zu posten, da auch das Kind selbst ein Recht auf Privatsphäre hat.