дата ответа: 03.01.2025
Ja, die BaFin kann gegen Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute vorgehen, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder keine erforderliche Erlaubnis haben. Sie kann z.B. den Betrieb untersagen, Konten einfrieren, Strafanzeige stellen oder Zwangsgelder verhängen. Auch kann sie die Geschäftsführung abberufen, wenn massive Missstände vorliegen. Solche Eingriffe sollen die Kunden und den Markt schützen. Betroffene müssen ihren Betrieb umgehend einstellen und können gerichtlich gegen die Verfügung vorgehen. Die BaFin veröffentlicht solche Maßnahmen oft, um die Öffentlichkeit zu warnen.