dato for svaret: 28.11.2024
In Norwegen existiert das Panoramafreiheit-Prinzip: Du darfst Gebäude und bleibend angebrachte Kunstwerke im öffentlichen Raum frei fotografieren und die Fotos verbreiten. Solange sich das Werk an einem öffentlichen Ort dauerhaft befindet, ist die Vervielfältigung in Bildform zulässig. Ausnahmen bestehen, wenn das Kunstwerk nicht dauerhaft installiert ist oder man das Foto primär für kommerzielle Zwecke nutzt (z.B. Vermarktung eines Produkts). Die Rechtsprechung interpretiert Panoramafreiheit tendenziell großzügig. Bei temporären Kunstinstallationen kann das Urheberrecht greifen. Bei Graffiti kommt es darauf an, ob es genehmigt oder illegal angebracht wurde, aber meist ist ein öffentlich sichtbares Wandbild für fotografische Abbildung freigegeben, sofern es sich in der Öffentlichkeit befindet.