Welche Versicherungen sollte man als norwegischer Hausbesitzer abschließen?
- 02.01.2025
In der Hausordnung steht, Grillen und Rauchen auf dem Balkon sind untersagt. Ist das wirksam?
Je nachdem, wie streng die Hausordnung oder das Reglement der Eigentümergemeinschaft (Eierseksjonssameie) formuliert ist, kann es Beschränkungen für offenes Feuer, Geruchsbelästigung oder Rauchentwicklung geben, um Nachbarn zu schützen. Dies fällt unter die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht. Ein völliges Verbot von Rauchen oder Grillen auf dem eigenen Balkon könnte jedoch unverhältnismäßig sein, wenn kein triftiger Grund (z.B. Brandschutz) vorliegt. Norwegische Gerichte wägen das Interesse der Gemeinschaft gegen das Recht des Einzelnen ab. Pauschale Verbote können angefochten werden, sofern sie weit über das notwendige Maß hinausgehen. Bei Brandgefahr (z.B. Holzbalkon) kann es durchaus angemessen sein.
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