дата ответа: 30.10.2024
Grundsätzlich sind Geldbeträge über der Pfändungsfreigrenze pfändbar, unabhängig davon, ob sie auf dem Konto oder bar zu Hause liegen. Der Gerichtsvollzieher kann Bargeld beschlagnahmen. Manche Ausnahmen gibt es bei Dingen, die dem notwendigen Lebensunterhalt dienen (Kleidung, Hausrat). Aber Bargeld selbst ist nicht unpfändbar, es sei denn, du beweist, dass es dringend für den Lebensunterhalt (unpfändbares Einkommen) bestimmt ist. Bei Lohnpfändungen ist das P-Konto besser. Bargeld zu Hause zu verstecken könnte riskant sein, wenn der Vollstrecker davon erfährt, kann er es kassieren.