дата ответа: 09.12.2024
In einer Notlage darf der Rettungsdienst (Sanitäter, Notarzt) Handlungen vornehmen, um lebensrettende Infos zu finden – etwa Allergien, Blutgruppe, Kontaktdaten. Dies fällt unter den 'Notstands'- oder 'Notkompetenz'-Grundsatz. Also wenn du bewusstlos bist und man medizinische Dokumente oder Notfallausweise in deiner Tasche sucht, ist das legitim, um dir die richtige Behandlung zu geben. Alles andere, was nicht unmittelbar relevant ist, sollen sie nicht durchstöbern. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt, was man an vertraulichen Unterlagen findet, darf nicht willkürlich verbreitet werden. Insofern: Ja, sie dürfen aus medizinischen Gründen suchen, aber nicht privat 'herumschnüffeln'.