дата ответа: 29.12.2024
Das eigene Gesicht ist nicht ohne weiteres als Markenbestandteil eintragbar, weil Markenrecht in Norwegen verlangen, dass ein Zeichen grafisch darstellbar und unterscheidungskräftig ist. Ein Porträtfoto kann – wenn überhaupt – eingetragen werden, wenn es klar stilisiert oder als spezielles Logo fungiert. In der Praxis ist das selten. Man könnte aber den Namen oder die Unterschrift als Marke schützen. Das Persönlichkeitsrecht schützt das Gesicht eines Sportlers vor unbefugter kommerzieller Nutzung. Möchte man ungefragt ein Sportlergesicht für Werbung verwenden, braucht man eine Lizenz. Also die bessere rechtliche Grundlage ist das Persönlichkeitsrecht, nicht die Markenanmeldung. Wenn man aber ein stilisiertes Logo vom eigenen Gesicht kreiert, ist eine Eintragung als Marke nicht ausgeschlossen.