дата ответа: 29.10.2024
Eigenbedarf bezieht sich üblicherweise auf die Wohnnutzung durch den Vermieter selbst oder nahe Angehörige. Will man aber die Mietwohnung zu einem Büro umwandeln, greift das nicht automatisch als 'Eigenbedarf'. Man muss den Mietvertrag nach Husleieloven ordentlich kündigen und einen legitimen Grund angeben, z.B. Umnutzung, Umbau. Aber die Hürden für eine ordentliche Kündigung sind hoch. Wenn der Mieter sich widersetzt, kann ein Gericht prüfen, ob die Umnutzung den Kündigungsgrund rechtfertigt und ob die Interessen des Vermieters das Schutzbedürfnis des Mieters überwiegen. Liegt kein triftiger Grund vor, könnte die Kündigung unwirksam sein.