dato for svaret: 26.11.2024
Banken haben das Recht, für Einlagen Negativzinsen (Verwahrentgelte) zu verlangen, wenn entsprechende Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen werden. Dies war in Niedrigzinsphasen teils üblich für hohe Guthaben. Allerdings darf eine Bank das nicht ohne ausdrückliche Vertragsänderung einführen. Neukunden bekommen manchmal Kontoverträge, in denen ein Verwahrentgelt ab einem bestimmten Guthaben vereinbart wird. Bestandskunden müssen informiert werden und zustimmen. Eine einseitige Änderung ohne rechtliche Grundlage oder abweichend von AGB kann unwirksam sein. Die Rechtsprechung hierzu ist in Bewegung, und es gibt Fälle, wo Kunden erfolgreich dagegen vorgegangen sind, wenn die Bank nicht transparent kommunizierte.