дата ответа: 13.01.2025
Betriebsvereinbarungen können Arbeitsbedingungen regeln, soweit der Mitbestimmungsbereich reicht. Eine Entgeltsenkung ohne deinen Willen ist nur möglich, wenn sie tariflich zulässig ist oder über betriebliche Vergütungsstrukturen, die nicht in individuellen Verträgen fixiert sind. Steht dein Gehalt aber vertraglich fest, kann man es nicht einseitig absenken. Eine Betriebsvereinbarung kann zwar Lohnbestandteile verhandeln, z.B. Zulagen oder Boni, doch das darf nicht ohne Weiteres deine vertraglichen Ansprüche untergraben. Ggf. braucht es eine Änderungskündigung. Lass prüfen, ob deine individuellen Rechte verletzt werden.