дата ответа: 19.12.2024
Nach norwegischem Recht braucht ein Werk menschliche Schöpfungshöhe, um Urheberrechtsschutz zu erlangen. Eine KI-Ausgabe, die rein durch maschinellen Prozess entsteht, ohne menschliche kreative Entscheidungen, gilt nicht als „persönliche geistige Schöpfung“. Es fehlt an personaler Urheberschaft. Daher genießt das Resultat vermutlich keinen klassischen Urheberrechtsschutz. Es gibt jedoch Grauzonen, wenn ein Mensch die KI steuert, Parameter festlegt oder teils editiert. Dann könnte man ein Werk annehmen, das aus menschengesteuerter Kreation mit KI-Unterstützung resultiert. Die internationalen Regelungen sind noch im Fluss, doch in Norwegen neigt man dazu, rein KI-basierte Erzeugnisse nicht als schutzfähiges Werk zu betrachten, es sei denn, es fließt erheblicher menschlicher Input in den schöpferischen Prozess.