дата ответа: 28.10.2024
Versicherer können gewisse Risiken ausschließen, z.B. psychische Erkrankungen, psychosomatische Leiden, wenn das so in den Versicherungsbedingungen steht. Bei privaten Kranken- und Unfallversicherungen ist es nicht ungewöhnlich, dass geistig-seelische Störungen nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt sind. Das norwegische Recht lässt Versicherern Freiheiten bei der Risikoauswahl, solange es nicht diskriminierend ist (z.B. Geschlecht). Lies also die Police sorgfältig. Manchmal sind leichte psychische Beeinträchtigungen inbegriffen, schwerwiegende Diagnosen jedoch ausgeschlossen. Wer eine umfassendere Absicherung wünscht, sollte nach speziellen Tarifen suchen oder ggf. ein anderes Produkt wählen. Wenn du denkst, das ist Benachteiligung, kannst du dich an Finanzklagenemnda wenden, aber meist werden solche Ausschlüsse als marktkonform eingestuft.