dato for svaret: 14.12.2024
Fristlose Eigenkündigung ist nur zulässig, wenn ein 'wichtiger Grund' vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Zum Beispiel massive Vertragsverletzungen des Arbeitgebers (Lohn ausbleibt, erhebliche Mobbing-Fälle, Gefahr für Gesundheit). Man muss den Arbeitgeber in der Regel abmahnen oder Gelegenheit zur Abhilfe geben, sofern das möglich ist. Danach kann man ohne Einhaltung der Frist kündigen. Das Arbeitsgericht prüft streng, ob die Gründe schwer genug sind. Eine leichtfertige fristlose Kündigung kann Schadensersatzansprüche auslösen.