дата ответа: 22.11.2024
Nach norwegischem Gesetz haben Eltern grundsätzlich ein Auskunftsrecht über minderjährige Kinder, allerdings dürfen Jugendliche ab 16 Jahren oft ihre Gesundheitsangelegenheiten selbst regeln. Schon ab 12 oder 13 können Ärzte das Kind fragen, ob bestimmte Infos den Eltern vorenthalten werden sollen, wenn es um sensible Themen geht, z.B. sexuelle Gesundheit oder psychische Beratung. Liegt ein besonderer Geheimhaltungswunsch vor, kann das medizinische Personal – nach Abwägung der Reife und des Risikos – entscheiden, manche Details nicht an die Eltern weiterzugeben. Ab 16 gilt man in vielen Bereichen als einwilligungsfähig, sodass Eltern nicht mehr automatisch volle Einsicht bekommen. Das ist ein Kompromiss zwischen Elternverantwortung und dem Recht des Jugendlichen auf Privatsphäre.