дата ответа: 03.12.2024
Im norwegischen Versicherungsrecht kann der Geschädigte bei Pflichtversicherungen (z.B. Kfz-Haftpflicht) direkt gegen den Versicherer des Schädigers vorgehen (Direktanspruch). Das ist in der FAL (Forsikringsavtaleloven) verankert, um Opfern schnellen Zugang zu Entschädigung zu ermöglichen. Bei anderen Versicherungen (z.B. Privathaftpflicht) hängt es von den Bedingungen ab, ob ein Direktanspruch existiert. Meistens verweisen Versicherer auf die Meldung durch den Versicherungsnehmer selbst, weil die Police ja mit ihm abgeschlossen wurde. Dennoch darfst du dich als Geschädigter an die Haftpflichtversicherung wenden. Bei Ablehnung kann man die Schlichtungsstelle oder Gericht anrufen. Bei Kfz-Schaden ist das normal: du meldest dich an die gegnerische Autohaftpflicht.