dato for svaret: 28.12.2024
Wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid oder Titel vorliegt, kann der Gläubiger das Konto pfänden. Der beste Schritt ist, rechtzeitig ein P-Konto einzurichten, damit du den unpfändbaren Freibetrag behältst. Willst du die Pfändung insgesamt abwenden, müsstest du die Forderung begleichen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger treffen. Liegst du mit dem Gläubiger im Streit, kannst du gegen den Vollstreckungstitel vorgehen, wenn du z.B. die Hauptforderung bestreitest. Allerdings ist das nur möglich, falls formale Fristen eingehalten werden. Eine Bank muss bei vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen kooperieren, außer die Pfändung ist offensichtlich rechtswidrig.