дата ответа: 29.11.2024
Bitcoin, Ethereum etc. sind kein gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Sie gelten als virtuelle Währungen oder Kryptowerte. Wenn ein Händler sie akzeptiert, ist das eine private Vereinbarung. Ein Annahmezwang existiert nicht. Die BaFin stuft Krypto als 'Rechnungseinheiten' bzw. Kryptowerte ein, was bedeutet, dass Handel und Verwahrung reguliert sein können. Zahlungen mit Krypto sind zivilrechtlich wirksam, aber z.B. Steuern oder Gebühren kann man nicht mit BTC begleichen. Als Verbraucher solltest du beachten, dass Wechselkurse schwanken und kein Einlagenschutz besteht. Rechtlich ist es ein Tausch, nicht eine offizielle Zahlung im Sinne des BGB.