дата ответа: 22.11.2024
Barnevernet kann das Sorgerecht entziehen, wenn eine schwere Kindeswohlgefährdung vorliegt, z.B. Misshandlung, Vernachlässigung oder Drogenprobleme. Ein solcher Schritt ist allerdings an hohe Hürden gebunden und bedarf einer Entscheidung im Fylkesnemnda for barnevern og sosiale saker (Kinderschutzkommission). Stellt das Gremium fest, dass das Kind bei den Eltern nicht sicher ist, kann es in Pflegefamilie oder Institution kommen. Die Eltern können gerichtlich dagegen vorgehen. Barnevernet soll zuerst mildere Maßnahmen (z.B. Familienhilfe) versuchen. Gelingt das nicht und das Kind ist gefährdet, kann ein Sorgerechtsentzug verhängt werden, der nur durch spätere Besserung rückgängig gemacht wird.