дата ответа: 31.12.2024
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein 'wohlwollendes' Zeugnis, das ihm nicht ungerechtfertigt Steine in den Weg legt. Im Arbeitszeugnis dürfen keine versteckten negativen Codes oder unwahren Behauptungen stehen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass das Zeugnis wahr und wohlwollend ist. Wenn du meinst, das Zeugnis ist zu schlecht oder enthält unfaire Formulierungen, kannst du um Korrektur bitten oder notfalls vor dem Arbeitsgericht klagen. Einen gesetzlichen Anspruch auf 'gute' Note hast du zwar nicht, aber es darf auch keine fälschende negative Tendenz enthalten. In der Praxis legen Gerichte oft den Branchendurchschnitt als Maßstab an.