<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentarer til: Kann man gegen ein abgelehntes Baugesuch Widerspruch einlegen?	</title>
	<atom:link href="https://advokat-no.com/questions/kann-man-gegen-ein-abgelehntes-baugesuch-widerspruch-einlegen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://advokat-no.com/questions/kann-man-gegen-ein-abgelehntes-baugesuch-widerspruch-einlegen/</link>
	<description>Поиск юристов</description>
	<lastBuildDate>Tue, 10 Dec 2024 05:25:36 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.1</generator>
	<item>
		<title>
		Av: Svaret på spørsmålet		</title>
		<link>https://advokat-no.com/questions/kann-man-gegen-ein-abgelehntes-baugesuch-widerspruch-einlegen/#comment-853</link>

		<dc:creator><![CDATA[Svaret på spørsmålet]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Dec 2024 05:25:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://advokat-no.com/questions/kann-man-gegen-ein-abgelehntes-baugesuch-widerspruch-einlegen/#comment-853</guid>

					<description><![CDATA[Wenn die Baubehörde deinen Bauantrag ablehnt, erhältst du einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Du kannst innert einer bestimmten Frist (z.B. 3 Wochen) Beschwerde (klage) einlegen, gerichtet an dieselbe Behörde. Diese prüft erneut oder leitet es an die nächste Instanz (Fylkesmannen). Kommt es dort erneut zu einer Ablehnung, kannst du unter Umständen noch den ordentlichen Rechtsweg beschreiten, also Klage vor Gericht. Das ist jedoch aufwendig und hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Behörde Normen falsch angewendet hat oder der Ermessensspielraum stark überschritten wurde. Häufig hilft es, das Projekt anzupassen und einen neuen, genehmigungsfähigen Antrag zu stellen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn die Baubehörde deinen Bauantrag ablehnt, erhältst du einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Du kannst innert einer bestimmten Frist (z.B. 3 Wochen) Beschwerde (klage) einlegen, gerichtet an dieselbe Behörde. Diese prüft erneut oder leitet es an die nächste Instanz (Fylkesmannen). Kommt es dort erneut zu einer Ablehnung, kannst du unter Umständen noch den ordentlichen Rechtsweg beschreiten, also Klage vor Gericht. Das ist jedoch aufwendig und hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Behörde Normen falsch angewendet hat oder der Ermessensspielraum stark überschritten wurde. Häufig hilft es, das Projekt anzupassen und einen neuen, genehmigungsfähigen Antrag zu stellen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
