дата ответа: 01.12.2024
Norwegisches Recht (z.B. naboloven) verlangt, dass Bauherren auf Nachbarn Rücksicht nehmen und Emissionen auf das notwendige Maß reduzieren. Gibt es massive Belästigungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (z.B. Sonntag früh) oder übermäßig Staub und Schmutz, kann man eine Beschwerde bei der Kommune oder dem Gesundheitsamt (miljørettet helsevern) einreichen. Diese Behörden können Auflagen verhängen, wie Beschränkung von Bauzeiten oder Staubschutzmaßnahmen. Wenn das Bauunternehmen sich nicht an die Auflagen hält, drohen Bußgelder. Letztlich kann man gerichtlich Unterlassung fordern, wenn die Belästigung klar über das Zumutbare hinausgeht.