дата ответа: 08.11.2024
Ob und wie du Geld vorzeitig entnehmen darfst, hängt von den Bedingungen deines Lebensversicherungsvertrags ab. Handelt es sich um eine reine Risikolebensversicherung, gibt es kein Sparguthaben, sondern nur eine Todesfalldeckung. Bei kapitale Lebensversicherungen mit Sparanteil kann es sein, dass du Rückkaufswerte bekommst. Diese können aber in den ersten Jahren sehr gering sein. Manchmal erlaubt die Police einen Teilentnahme oder ein Policendarlehen. Schließt du einen frühzeitigen Rückkauf ab, verlierst du den Versicherungsschutz oder er reduziert sich. Es können Stornogebühren und Steuerfolgen anfallen. Genaueres erfährst du in den Versicherungsbedingungen. Man sollte genau prüfen, ob das wirtschaftlich sinnvoll ist.